Personalrat
Für weitere Informationen zu aktuellen Änderungen, Ergänzungen etc. im Schul- und Verwaltungsrecht sowie Beamten- und Angestelltenrecht wenden Sie sich bitte an Ihre GEW-Personalräte oder rufen Sie uns an - 0541/25 96 20
Infos aus dem Schulbezirkspersonalrat

Infos aus dem Schulhautppersonalrat

Arbeitserleichterungen
für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte

GEW gewinnt die Personalratswahlen in Weser-Ems
Zentrale Protestkundgebung in Hannover wegen Wortbruch der Landesregierung

„Ein großer Erfolg für die GEW“, stellte der Bezirksvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Dieter Knutz am Mittwoch in Oldenburg fest. Bei den Wahlen zum Schulbezirkspersonalrat gewann die GEW 2 Sitze hinzu und verfügt nun über 13 von 19 Sitzen. Im Bezirk Weser-Ems waren mehr als 30.000 Beschäftigte an ca. 1300 Schulen zur Wahl aufgerufen. Dabei steigerte die GEW ihren Stimmenanteil noch einmal deutlich....mehr

Reisekosten bei Beschäftigung an mehreren Orten
Mit Erlass vom 04.07.2007 regelt das MK die Reisekostenerstattung für Lehrkräfte, die
außerhalb ihrer regelmäßigen Dienststätte beschäftigt sind...mehr

Keine Rechtsgrundlagen für Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche (MVG) an allgemein bildenden Schulen. Der SBPR der Abteilung Osnabrück hat in einem Schreiben an den Leiter der Landesschulbehörde gefordert, dass bereits die Schulleitungen und die zuständigen Dezernenten, die auf Dienstbesprechungen werben oder bereits MVGs eingeführt haben, deren Durchführung ohne Rechtsgrundlage sofort unterbinden.

Wie sollen/können sich Kolleginnen und Kollegen verhalten:

  • Personal- /Dienstgespräche und Beratungsgespräche können nicht verweigert werden.

  • Bei der Ankündigung des Gesprächs ist dessen Charakter von der Schulleiterin/

  •  Schulleiter zu benennen!

  • Es gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme an Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen!

  • Die Teilnahme ist absolut freiwillig!

  • Bei offenen Fragen oder Konfliktfällen – sofort den SBPR anrufen!

Muster für einen Leitfaden für MVG einer berufsbildenden Schule

Informationen zur Änderung des Beihilfevorschriften...mehr

Kündigungsandrohung im Grundschulbereich - Betreuungs- und Vertretungslehrkräfte - Die Rechtslage ist nach allen vorliegenden Urteilen der Arbeitsgerichte eindeutig. Betreuungs- und Vertretungslehrkräfte haben einen Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung. Diesem Grundsatz kommt die Landesregierung ab dem 1. 8. 2004 nach. Sie nutzt dabei allerdings alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um Finanzmittel einzusparen und Befristungen dort durchzusetzen wo dies nach Recht- und Gesetz möglich ist. Rechtsgrundlage ist hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass bei erstmaliger Beschäftigung im öffentlichen Dienst eine Befristung bis zur (Gesamt) Dauer von zwei Jahren zulässt (SBPR - INF-OS - 24. 06. 2004).

Die GEW-Fraktion des SBPR informiert:

ELAB – Laufbahnwechsel von Gym nach GHRS doch möglich!....mehr

Wichtig - wichtig - wichtig!!

Altersteilzeit - und der Ärger nimmt kein Ende!

Informationen aus dem Bezirkspersonalrat 7. Februar 2004

Bewilligungen von Altersteilzeit für Lehrkräfte sind sofort zu stoppen (28.08.2003)

Gestern ist den Bezirksregierungen am frühen Nachmittag mitgeteilt worden, dass Bewilligungen von Altersteilzeit für Lehrkräfte, die die altersmäßigen Voraussetzungen zum 1. 2. 2004 erfüllen (Vollendung des 56. Lebensjahres) auf der Basis von Anträgen, die nach dem 31. 7. 2003 eingegangen sind, sofort zu stoppen sind...mehr

Fortführung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte (21.08.2003)

Die Landesregierung hat am 22.07.2003 folgenden Beschluss zur Fortführung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter gefasst...mehr