| Personalrat |
| Für
weitere Informationen zu aktuellen Änderungen, Ergänzungen etc. im
Schul- und Verwaltungsrecht sowie Beamten- und Angestelltenrecht
wenden Sie sich bitte an Ihre GEW-Personalräte oder rufen Sie uns
an - 0541/25 96 20 |
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Infos
aus dem Schulbezirkspersonalrat |
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Infos
aus dem Schulhautppersonalrat
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Arbeitserleichterungen
für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte |
GEW gewinnt die Personalratswahlen in Weser-Ems
Zentrale Protestkundgebung in Hannover wegen Wortbruch der Landesregierung
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„Ein großer Erfolg für die GEW“, stellte der Bezirksvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Dieter Knutz am Mittwoch in Oldenburg fest. Bei den Wahlen zum Schulbezirkspersonalrat gewann die GEW 2 Sitze hinzu und verfügt nun über 13 von 19 Sitzen. Im Bezirk Weser-Ems waren mehr als 30.000 Beschäftigte an ca. 1300 Schulen zur Wahl aufgerufen. Dabei steigerte die GEW ihren Stimmenanteil noch einmal deutlich....mehr
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Reisekosten bei Beschäftigung an mehreren Orten
Mit Erlass vom 04.07.2007 regelt das MK die Reisekostenerstattung für Lehrkräfte, die
außerhalb ihrer regelmäßigen Dienststätte beschäftigt sind...mehr |
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Keine
Rechtsgrundlagen für Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche (MVG) an
allgemein bildenden Schulen. Der
SBPR der Abteilung Osnabrück hat in einem Schreiben an den Leiter
der Landesschulbehörde gefordert, dass bereits die Schulleitungen
und die zuständigen Dezernenten, die auf Dienstbesprechungen werben
oder bereits MVGs eingeführt haben, deren Durchführung ohne
Rechtsgrundlage sofort unterbinden.
Wie
sollen/können sich Kolleginnen und Kollegen verhalten:
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Personal-
/Dienstgespräche und Beratungsgespräche können nicht
verweigert werden.
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Bei
der Ankündigung des Gesprächs ist dessen Charakter von der
Schulleiterin/
-
Schulleiter
zu benennen!
-
Es
gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme an
Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen!
-
Die
Teilnahme ist absolut freiwillig!
-
Bei
offenen Fragen oder Konfliktfällen – sofort den SBPR anrufen!
Muster
für einen Leitfaden
für MVG einer berufsbildenden Schule |
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Informationen
zur Änderung des Beihilfevorschriften...mehr |
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Kündigungsandrohung
im Grundschulbereich - Betreuungs- und Vertretungslehrkräfte - Die
Rechtslage ist nach allen vorliegenden Urteilen der Arbeitsgerichte
eindeutig. Betreuungs- und Vertretungslehrkräfte haben einen
Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung. Diesem Grundsatz
kommt die Landesregierung ab dem 1. 8. 2004 nach. Sie nutzt dabei
allerdings alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um
Finanzmittel einzusparen und Befristungen dort durchzusetzen wo dies
nach Recht- und Gesetz möglich ist. Rechtsgrundlage ist hier das
Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass bei erstmaliger Beschäftigung
im öffentlichen Dienst eine Befristung bis zur (Gesamt) Dauer von
zwei Jahren zulässt (SBPR - INF-OS - 24. 06. 2004). |
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Die
GEW-Fraktion des SBPR informiert:
ELAB
– Laufbahnwechsel von Gym
nach GHRS doch möglich!....mehr |
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Wichtig
- wichtig - wichtig!!
Altersteilzeit
- und der Ärger nimmt kein Ende!
Informationen
aus dem Bezirkspersonalrat 7.
Februar 2004 |
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Bewilligungen
von Altersteilzeit für Lehrkräfte sind sofort zu stoppen
(28.08.2003)
Gestern
ist den Bezirksregierungen am frühen Nachmittag mitgeteilt worden,
dass Bewilligungen von Altersteilzeit für Lehrkräfte, die die
altersmäßigen Voraussetzungen zum 1. 2. 2004 erfüllen (Vollendung
des 56. Lebensjahres) auf der Basis von Anträgen, die nach dem
31. 7. 2003 eingegangen sind, sofort zu stoppen
sind...mehr |
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Fortführung
der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte
(21.08.2003)
Die
Landesregierung hat am 22.07.2003 folgenden Beschluss zur Fortführung
der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und
Richter gefasst...mehr |